
WANN DARF ICH BÄUME SCHNEIDEN ODER FÄLLEN?
Ist es schon schwierig, die für Bäume geeigneten Schnittzeiträume zu bestimmen und festzulegen, so wird die Sache durch rechtliche Regelungen von Schnittzeiträumen nicht leichter. Wer nun meint, dass die Rechtsfrage leichter zu beantworten sei, als die komplexen Wechselwirkungen hinsichtlich der Baumphysiologie zu überblicken, der täuscht sich. Immer wieder sind nicht nur Laien, sondern auch Baumpfleger und Baumbesitzer, ja sogar Kommunen und Behörden verunsichert, wann sie aus rechtlicher Sicht Bäume schneiden dürfen.
GERÜCHTE IM UMLAUF
Gerücht 1: Fällungen sind verboten von März bis Oktober
Gerücht 2: Von März bis Oktober nur Heckenschnitt erlaubt
Gerücht 3: Starke Schnittmaßnahmen müssen von März bis Oktober unterbleiben

Hintergrund für die allgemeine Verunsicherung, die nicht nur bei privaten Baumbesitzern, sondern auch bei Kommunen und Baumpflegern auftrat, war die Novellierung des Paragraphen 39 (5) im Bundesnaturschutzgesetz. Zum einen wurden Gehölz- und Baumpflege mit Belangen des Artenschutzes in Verbindung gebracht. Zum anderen wurden Begrifflichkeiten gewählt, die hohen Interpretationsspielraum zulassen (zum Beispiel der Begriff „gärtnerisch genutzte Grundflächen“).
Die Diskussion ist zwar noch nicht einheitlich zu Ende geführt, da die einzelnen Bundesländer und die zuständigen Landesbehörden den Paragraphen unterschiedlich interpretieren, beziehungsweise eigene Regelungen haben. (Es gilt: Bundesrecht steht immer über Landesrecht!)
Es sieht aber so aus, dass sich die Definition der Autoren des Büchleins „Baumpflege im Jahresverlauf“ mit ihrer Darlegung und Interpretation durchgesetzt haben. Das wäre auch zu wünschen, denn es stehen weitere und wichtige Diskussionen an wie das Thema Artenschutz. Hierzu bedarf es einer einheitlichen Sprachregelung.
BUCH-TIPP: BAUMPFLEGE IM JAHRESVERLAUF
Schnittzeiten im Einklang mit dem Naturschutz
- Heiner Baumgarten, Dirk Dujesiefken, Thomas Rieche
- Taschenbuch, 64 Seiten
- Haymarket Media
- erhältlich bei Freeworker
KURZFASSUNG FÄLLUNG VON MÄRZ BIS OKTOBER
JA
im Wald und in gärtnerisch genutzten Grundflächen (siehe Entscheidungshilfe Standortgruppe 1)
NEIN
bei Einzelbäumen in Natur und Landschaft, Alleen und dem Straßenbegleitgrün (siehe Entscheidungshilfe Standortgruppe 2)
KURZFASSUNG FÄLLUNG VON MÄRZ BIS OKTOBER
JA
im Wald und in gärtnerisch genutzten Grundflächen (siehe Entscheidungshilfe Standortgruppe 1)
NEIN
bei Einzelbäumen in Natur und Landschaft, Alleen und dem Straßenbegleitgrün (siehe Entscheidungshilfe Standortgruppe 2)
KURZFASSUNG FÄLLUNG VON MÄRZ BIS OKTOBER
JA
im Wald und in gärtnerisch genutzten Grundflächen (siehe Entscheidungshilfe Standortgruppe 1)
NEIN
bei Einzelbäumen in Natur und Landschaft, Alleen und dem Straßenbegleitgrün (siehe Entscheidungshilfe Standortgruppe 2)
Die ausführliche Erklärung finden Sie in der ZTV-Baumpflege 2017 auf Seite 14 im Kapitel 0.2.2: Schonende Form- und Pflegeschnitte.
- Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)
- Kronenpflege
- Lichtraumprofilschnitt
- Totholzentfernung
- Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben
- Formschnitt
- Kopfbaumschnitt
Die ZTV-Baumpflege ist erhältlich bei Freeworker
TIPPS FÜR BAUMPFLEGER
Damit Sie keine Vorschriften verletzten, empfehle ich zusätzlich folgendes Vorgehen:
- Überblick über das jeweils geltende Landesrecht verschaffen. Zuständig sind die Landesbehörden.
- Bei den jeweiligen Gemeinden erkundigen, ob es eine Baumschutzsatzung gibt.
- Zwischen März und Oktober vor jeder Maßnahme prüfen, ob naturschutzrelevante Gründe vorliegen. Zugegeben, dies ist die schwierigste Aufgabe, zu erkennen, was denn naturschutzrelevant ist. Für Profis empfehle ich entsprechende Kurse.
Bei der Baumpflege den Artenschutz zu berücksichtigen, dagegen sträubt sich wahrscheinlich niemand. Brütenden Vögeln gewährt der Baumpfleger in den meisten Fällen gerne den Vorrang vor dem Heckenschnitt. Und Bäume mit nistenden Fledermäusen lässt er auch gerne in Ruhe, wenn nicht Gefahr im Verzug ist und aus Sicherheitsgründenzu handeln ist. Für Fachfirmen ist es allerdings wichtig, sich in das Themengebiet „Artenschutz“ einzuarbeiten. Dies geht nicht im Handumdrehen, jedoch ist der Artenschutz für Firmen und aktive Baumpfleger ein spannendes und interessantes Thema.
So gewappnet ist es kein Problem, das ganze Jahr hindurch Baumpflegemaßnahmen durchzuführen, sofern kein Landesgesetz oder keine Gemeindeverordnung dagegen stehen.
Der Autor: Johannes Bilharz
STELLUNGNAHME VON PROF. DR. DIRK DUJESIEFKEN
Mitautor des Buches Baumpflege im Jahresverlauf
Die kontroverse Diskussion ist mir seit Jahren wohl bekannt. Wir haben das alte Problem, dass viele Leute vom Hörensagen etwas kennen, aber keine fundierte Kenntnis haben.
Zum Begriff „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ haben wir in dem Buch „Baumpflege im Jahresverlauf“ mit verschiedenen Verbänden und mehreren Juristen zusammengearbeitet. Das hat uns die Sicherheit gegeben, die dort vorgestellten Definitionen in dieser Form zu veröffentlichen. Das Buch ist vor nunmehr über zwei Jahren erschienen.
In der Zwischenzeit gab es von keiner Seite fundierte gegenteilige Auffassungen oder gar den Nachweis von Fehlern. Die Recherchen des Rechtsanwaltes Thomas Rieche Anfang diesen Jahres ergaben, dass inzwischen von juristischer Seite fast ausschließlich auf unsere Definitionen zurückgegriffen wird. Man kann also sagen, dass sich diese durchgesetzt haben. In unserem Buch haben wir hierzu bereits in einem anderen Tenor geschrieben.
Für die Praxis müssen wir allerdings hervorheben, dass es in verschiedenen Bundesländern noch ältere Regelungen gibt, die eine andere Interpretation von „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ haben. Hamburg und Bayern zählen dazu. Von Hamburg weiß ich, dass die Stadt gemeinsam mit dem Fachverband an einer Überarbeitung der zurzeit noch gültigen Regelungen arbeitet. Anlass für diese Überarbeitung ist unser Buch.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass wir den Prozess der Vereinheitlichung vorangetrieben haben. Eine einheitliche Sprachregelung im gesamten Bundesgebiet ist aber zurzeit noch nicht hergestellt. Man muss also Landesgesetze und andere Verordnungen jeweils sorgfältig lesen. Das bleibt einem nicht erspart.
IHR BAUMPFLEGER VOR ORT WEISS RAT
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Baum fällen oder schneiden dürfen? Oder Ihnen erscheint die Aufgabe zu anspruchsvoll? Baumexperten aus Ihrer Nähe helfen Ihnen gern bei der Pflege und bei Arbeiten an Ihren Bäume. Mit der Suchfunktion des Baumpflegeportals finden Sie schnell einen passenden Baumpfleger.